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Pauschalierungssatz für "ausweisende Imker" hat weitere Hürde genommen

Die Änderung des Pauschalierungssatzes (Umsatzsteuer) für „ausweisende Imker“ hat (leider) eine weitere Hürde genommen.
Ein steuertechnischer Hinweis von Norbert Heine >> Diplom-Finanzwirt (FH) <<

Wie berichtet, sah der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (Bearbeitungsstand 14.07.2023) - mit der Kurzbezeichnung: Wachstumschancengesetz - vor, den Durchschnittssatz erneut zu verringern. 

Zum deutlichen Nachteil der Landwirte – einschließlich der ausweisenden Imker. Geplant ist die Änderung für land- und forstwirtschaftliche Umsätze nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 UStG.

Der Durchschnittssteuersatz (und die Vorsteuerpauschale) für Land- und Forstwirte sollen von 9 Prozent auf dann 8,4 Prozent sinken. Dies gilt bei einer unveränderten Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat ab dem Besteuerungszeitraum 2024 => ab 01.01.2024.

Das Bundeskabinett hat nun am 30.8.2023 den Regierungsentwurf für das "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" => kurz "Wachstumschancengesetz" beschlossen.
Damit den Weg frei gemacht für die Verabschiedung durch den Bundestag - ist für den 10. November 2023 geplant.
Die Zustimmung durch den Bundesrat ist für den 15. Dezember 2023 geplant.
Zum Zeitpunkt der geplanten Verkündigung gibt es noch keine Angaben.

Sobald die abschließenden Verabschiedungen durchgeführt sind und auch die notwendige Verkündigung erfolgte, werde ich hierüber natürlich berichten. Da nach der jetzigen Planung erst in der zweiten Dezemberhälfte hiermit zu rechnen ist, sollten Betroffene sich vor der Ausstellung von Rechnungen im Jahr 2024 über den zutreffenden Steuersatz unbedingt informieren.

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